In 5 Schritten zum richtigen Hilfsmittel

1. Beratung

Beratung bei Ihnen Zuhause, bei Reinecker oder in einer Low Vision Sprechstunde. Unser Low Vision Berater füllt mit Ihnen einen Testbericht aus, der alle wichtigen Informationen zur Wahl des geeigneten Hilfsmittels enthält.

Sie erhalten von uns: Testbericht, Prospektmaterial und gegebenenfalls einen Rückumschlag.

Details zu Beratung

Beratungsgespräch und Auswahl der Lesehilfe

Bei der Auswahl Ihrer Lesehilfe unterstützen Sie folgende Ansprechpartner: ein Low Vision-Berater der Reinecker Vision oder der Augenoptiker Ihres Vertrauens.

Reinecker Vision: Unsere kompetenten Low Vision-Berater im Außendienst beraten Sie am Ort Ihrer Wahl: bei Ihnen zu Hause, in einem unserer deutschlandweiten Fachgeschäfte oder in einer Low Vision-Fachberatung beim Augenarzt oder Augenoptiker. Unsere qualifizierten Vertriebsassistenten/-innen im Innendienst stehen Ihnen jederzeit gerne am Telefon für alle Fragen rund um Ihre Versorgung zur Verfügung.

Augenoptiker: Nicht jeder Augenoptiker ist auf die Beratung zu vergrößernden Sehhilfen spezialisiert. Gerne nennen wir Ihnen spezialisierte Augenoptiker in Ihrer Nähe. Erklären Sie bei der Terminvereinbarung Ihr Anliegen, damit der Augenoptiker ausreichend Zeit für Ihre Beratung einplant.   

Egal wer Ihre Beratung durchführt, bringen Sie zu Ihrem Beratungstermin ausreichend Zeit mit. Nach Besprechung Ihres bisherigen Krankheitsverlaufs, der Analyse Ihres Vergrößerungsbedarfs und der Abstimmung Ihrer Lesewünsche können Sie verschiedene Lesesysteme selbst testen. Gemeinsam mit Ihrem Low Vision-Berater finden Sie das Low Vision-System, das Ihren persönlichen Anforderungen ideal entspricht.

Bringen Sie zum Beratungstermin bitte alle bisherigen Sehhilfen, z.B. Nah-/Fernbrille oder Lupen(brillen) mit, damit eine optimale Anpassung gewährleistet werden kann.  

2. Verordnung

Sofern uns diese noch nicht vorliegt, erhalten Sie beim Augenarzt die Verordnung 8a, mit der das Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragt wird. Bitte bringen Sie zum Augenarzt den Testbericht sowie ihre Versichertenkarte mit. Die Verordnung 8a schicken Sie dann an Reinecker und wir kümmern uns um alle weiteren Schritte.

Details zu Diagnose und Verordnung

Diagnose und Verordnung

Erster Ansprechpartner bei Augenerkrankungen ist der Augenarzt. Er stellt die genaue Diagnose und unterstützt Sie mit Medikamenten, ggf. einer Operation oder der Empfehlung zur Nutzung einer vergrößernden Lesehilfe. Ihr Augenarzt erstellt auch die für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse notwendige Verordnung für vergrößernde Sehhilfen (Verordnung 8a).

Jedoch ist nicht jeder Augenarzt auf die Beratung zu vergrößernden Sehhilfen spezialisiert. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach und erklären Sie Ihr Anliegen - auch damit der Augenarzt ausreichend Zeit für Ihre Untersuchung und Beratung einplant.

 

3. Eingang der Verordnung bei Reinecker

Ist die Verordnung bei Reinecker eingegangen, prüfen wir Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und reichen den Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein. 
Ihre Krankenkasse prüft nun die Unterlagen und meldet sich bei Ihnen und parallel bei uns mit den Details zur Kostenübernahme.

4. Genehmigung durch die Krankenkasse

Sobald wir die Genehmigung der Krankenkasse erhalten haben, werden die nächsten Schritte ­veranlasst. Bei voller Kostenübernahme des Hilfsmittels erfolgt die direkte Auslieferung. Bei Teilübernahme erhalten Sie ein Angebot über den zu zahlenden Eigen­anteil und nachdem Reinecker das von Ihnen unterzeichnete Angebot vorliegt, erfolgt die Auslieferung.

Details zur Kostenübernahme

Klärung der Kostenübernahme

Jeder Mensch, unabhängig von seiner ethnischen Herkunft oder von einer Behinderung hat laut Gesetzgeber das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Informationsbeschaffung über das Auge bestimmt diese Teilhabe maßgeblich und kann so als Argumentationsgrundlage bei Kostenträgern herangezogen werden.

Welche Kosten ein Kostenträger für eine Lesehilfe zur privaten Nutzung übernimmt, ist zum einen vom Kostenträger und zum anderen vom Grad der Sehbehinderung abhängig.

Unter bestimmten Voraussetzungen (der Visus auf dem besseren Auge ist < 0,3) übernimmt ein Kostenträger, z.B. Ihre Krankenkasse die (Teil-) Finanzierung oder Bereitstellung Ihres Lesesystems. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist das Vorliegen einer ärztlichen Verordnung Ihres Augenarzts (Verordnung über vergrößernde Sehhilfen, 8a)

Welcher Kostenträger im Rahmen der Versorgung für die private Nutzung einer Lesehilfe für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Alter, den wirtschaftlichen Verhältnissen und dem Verwendungszweck der Lesehilfe ab.

Mögliche Kostenträger sind:

Informationen zu Kostenträgern bezüglich Hilfsmitteln für den Beruf finden Sie hier.

Was tun, wenn man nicht weiß, welcher Kostenträger zuständig ist:

Damit behinderte Menschen nicht zwischen den Kostenträgern hin- und hergeschickt werden, wurde der § 14 SGB IX eingeführt. Dort ist unter anderem geregelt, dass ein Kostenträger innerhalb von 2 Wochen entscheiden muss, ob er zuständig ist oder nicht. Betrachtet er sich als nicht zuständig, muss er den Antrag an den Kostenträger weiterleiten, den er für zuständig hält. Der muss dann auf jeden Fall handeln. Um den oder auch die zuständigen Kostenträger zu finden, kann man sich auch an die nach SGB IX vorgesehenen Servicestellen wenden.

Generell gilt folgende Faustregel: Das Sozialamt ist immer zuletzt zuständig. Will man einen Antrag mit Chancen auf Erfolg stellen, sollte man den Ablehnungsbescheid der Krankenkasse oder der Rentenversicherung vorlegen oder rechtlich sicher argumentieren können.

(Quelle: www.tibsev.de)

 

5. Erhalt des Hilfsmittels

Bei großen Systemen und individuell anzupassenden Hilfsmitteln erfolgt die Auslieferung und Einweisung durch geschultes Personal. Im Vorfeld wird der Liefertermin mit Ihnen abgestimmt. Mobile Systeme oder optische Hilfsmittel wie z.B. Lupen werden Ihnen auf dem Postweg zugesandt.

Wichtig: Geben Sie die unterschriebenen Lieferpapiere unserem Mitarbeiter mit oder senden Sie diese per Post an uns zurück. 

Details zum Erhalt

Anlieferung, Inbetriebnahme und Service

Nach der Genehmigung Ihrer Lesehilfe durch den Kostenträger erhalten Sie Ihr Lesesystem. Je nach Größe und Komplexität des Lesesystems können Sie es direkt abholen, erhalten es per Versand oder werden von einem unserer kompetenten Mitarbeiter beliefert und in die Nutzung des Systems eingewiesen.

Auch nach der Lieferung stehen wir Ihnen gerne für alle Fragen rund um Ihr Lesesystem zur Verfügung. Im Falle eines Reparaturbedarfs unterstützt Sie unser kompetentes After-Sales-Service-Team.