Versorgung in Schule und Beruf

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Ausstattung von Arbeitsplätzen für sehbehinderte und blinde Berufstätige, Schüler und Studenten. Unser speziell ausgebildeten, erfahrenen "Fachberater für Schule und Beruf" beraten Sie hierbei umfassend und individuell.

Sehen ist eine subjektive Sinneswahrnehmung – egal, ob mit oder ohne Sehbehinderung. Deshalb sollte die Beratung für Ihre individuelle Arbeitsplatzausstattung idealerweise direkt an Ihrem Arbeitsplatz stattfinden. So können wir die Ausstattung optimal an Ihren individuellen Bedürfnissen ausrichten.

Unser Sortiment deckt alle Bereiche einer optimalen Arbeitsplatzausstattung ab:

  • vergrößernde Kamerasysteme mit Monitor-/PC-/Laptop-Anbindung
  • mobile und stationäre Bildschirmlesesysteme
  • Vorlesesysteme mit/ohne PC-/Laptop-Anbindung
  • Softwareprogramme mit Vergrößerungs- und/oder Sprachausgabefunktion, Braillesteuerung
  • Braillesysteme
  • professionelle Low Vision-Leuchten
  • ergonomische Monitor-Schwenkarme
  • individuelle Schulungen vor Ort

Die Versorgung im Bereich Schule und Beruf gliedert sich in vier Schritte.

1. Diagnose

Erster Ansprechpartner bei Augenerkrankungen ist der Augenarzt. Er stellt die genaue Diagnose und unterstützt Sie mit Medikamenten, ggf. einer Operation oder der Empfehlung zur Nutzung einer vergrößernden Lesehilfe. Ihr Augenarzt erstellt auch die für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse notwendige Verordnung für vergrößernde Sehhilfen (Verordnung 8a).

Nicht jeder Augenarzt ist jedoch auf die Beratung zu vergrößernden Sehhilfen spezialisiert. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach und erklären Sie Ihr Anliegen, damit der Augenarzt ausreichend Zeit für Ihre Untersuchung und Beratung einplant.

2. Beratungsgespräch und Auswahl der Lesehilfe

Unsere kompetenten und spezialisierten Fachberater für Schule und Beruf unterstützen Sie zielgerichtet bei der Auswahl Ihrer Lesehilfe. Die Beratung für Ihre individuelle Arbeitsplatzausstattung sollte idealerweise direkt an Ihrem Arbeitsplatz stattfinden.

Bringen Sie zu Ihrem Beratungstermin ausreichend Zeit und Geduld mit. Unter Berücksichtigung Ihres aktuellen Sehvermögens, des zu erwartenden Verlaufs Ihrer diagnostizierten Augenkrankheit, Ihren individuellen Arbeitsanforderungen und Sehaufgaben sowie Ihrer bisherigen Arbeitsplatzgestaltung und den gegebenen Raum-Licht-Verhältnissen finden wir gemeinsam mit Ihnen Ihre ideale Arbeitsplatzausstattung.

Mit Ihrem neuen Lesehilfen-System kann sich einiges ändern. Sie können:

  • Ihre Arbeitsabläufe effizient gestalten
  • andere Aufgaben oder Weiterbildungsmaßnahmen wahrnehmen
  • Freude an der Arbeit (zurück)gewinnen
  • die (Wieder)Eingliederung ins Arbeitsleben erfolgreich meistern

3. Klärung der Kostenübernahme

Die Übernahme der Kosten für Hilfsmittel für den Beruf können Sie bei entsprechenden Kostenträgern beantragen. Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt von Ihrem Alter, Berufsstand, wirtschaftlichen Verhältnissen und dem Verwendungszweck der Lesehilfe ab.

Wichtig: Bei Arbeitsplatzausstattungen gelten nicht die gleichen Kriterien als Bewilligungsgrundlage wie bei der privaten Versorgung durch die gesetzliche bzw. private Krankenkasse.

Mögliche Kostenträger sind:

Was tun, wenn man nicht weiß, welcher Kostenträger zuständig ist:

Damit behinderte Menschen nicht zwischen den Kostenträgern hin- und hergeschickt werden, wurde der § 14 SGB IX eingeführt. Dort ist unter anderem geregelt, dass ein Kostenträger innerhalb von 2 Wochen entscheiden muss, ob er zuständig ist oder nicht. Betrachtet er sich als nicht zuständig, muss er den Antrag an den Kostenträger weiterleiten, den er für zuständig hält. Der muss dann auf jeden Fall handeln. Um den oder auch die zuständigen Kostenträger zu finden, kann man sich auch an die nach SGB IX vorgesehenen Servicestellen wenden.

Generell gilt folgende Faustregel: Das Sozialamt ist immer zuletzt zuständig. Will man einen Antrag mit Chancen auf Erfolg stellen, sollte man den Ablehnungsbescheid der Krankenkasse oder der Rentenversicherung vorlegen oder rechtlich sicher argumentieren können.

(Quelle: www.tibsev.de)

4. Anlieferung, Inbetriebnahme und Service

Nach der Genehmigung Ihrer Lesehilfe durch den Kostenträger erhalten Sie Ihr Lesesystem. Je nach Größe und Komplexität des Lesesystems können Sie es direkt abholen, erhalten es per Versand oder werden von einem unserer kompetenten Mitarbeiter beliefert und in die Nutzung des Systems eingewiesen. Wir bieten Ihnen auch spezielle, themenindividuelle Schulungen.

Auch nach der Lieferung stehen wir Ihnen gerne für alle Fragen rund um Ihr Lesesystem zur Verfügung. Im Falle eines Reparaturbedarfs steht Ihnen unser kompetenter After-Sales-Service jederzeit zur Verfügung.