Gesetzliche Krankenkassen

Nach dem Sozialgesetzbuch §33 SGB V hat der gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf die Versorgung mit einer vergrößernden Sehhilfe durch die gesetzliche Krankenkasse, sofern folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Wer zur Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens spezielle Gebrauchsgegenstände benötigt
  • Wer andere oder vorhandene Hilfsmittel nicht vergleichbar nutzen kann
  • Wer bereit ist, die Handhabung zu erlernen und auch täglich zu nutzen.

Sind diese Kriterien erfüllt, stellt die gesetzliche Krankenkasse dem Versicherten nach Einreichen eines Kostenvoranschlages eine vergrößernde Sehhilfe leihweise für die Dauer der Notwendigkeit zur Verfügung. Höherwertige Systeme, die über die Grundversorgung hinausgehen, übernehmen Kostenträger nur im Einzelfall (z. B. bei Kindern). Den Mehrbetrag muss der Betroffene zumeist in Form eines sogenannten Eigenanteils privat tragen. (Die getroffenen Aussagen gelten innerhalb Deutschlands.)

Die Krankenkasse gewährt ihren Versicherten Hilfsmittel für den privaten Gebrauch, nicht für den beruflichen Bereich. Das Hilfsmittel muss speziell dem Ausgleich einer Behinderung dienen, wie z.B. ein Bildschirmlesegerät für sehbehinderte Menschen. Gegenstände des täglichen Gebrauchs, zum Beispiel Computer, werden dagegen nicht übernommen. Die Ausnahme ist die Hilfsmittelausstattung von Schülerinnen und Schülern während der Zeit der allgemeinen Schulpflicht. Hier werden z.B. die Kosten für einen behindertengerecht ausgestatteten Laptop übernommen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das sogenannte Sachleistungsprinzip. Es bedeutet, dass ein (Fach)Arzt zunächst das benötigte Hilfsmittel verornden muss. Nach Einreichung eines Kostenvoranschlags bei der Krankenkasse wird es im günstigsten Falle von dieser genehmigt.

Betroffene können zwischen Hilfsmitteln der Firmen (die sogenannten Leistungserbringer) wählen, mit denen die Krankenkassen Verträge geschlossen haben. Nur in Ausnahmefällen kann man sich das gewünschte Hilfsmittel selbst besorgen und den Kaufpreis von der Krankenkasse erstattet bekommen.