ARGE

Die ARGE ist eine Einrichtung, die mit dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) eingeführt wurde. Die Arbeitsagentur und kommunale Träger (Stadt, Gemeinde, Landkreis) schließen sich in einer Arbeitsgemeinschaft (= ARGE) zusammen, um die Betreuung von ALG II-Empfängern gemeinsam zu übernehmen. Das gilt auch für behinderte Menschen, wenn sie ALG II erhalten. Personell wird die ARGE von allen Mitgliedern ausgestattet.

Die ARGE ist für folgende Leistungen zuständig:

  • Geldleistungen (Regelsatz, Unterkunft, Mehrbedarf für behinderte Menschen bei Teilnahme an einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung)
  • Beratung und Vermittlung
  • Gewährung von Eingliederungszuschüssen, u.a. Hilfsmittel