Arbeitsagentur

Die Arbeitsagentur ist immer dann für Leistungen im beruflichen Bereich zuständig, wenn die Antragstellerin / der Antragsteller weniger als 15 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. Die Art der Leistung richtet sich danach, ob jemand Anspruch auf ALG I, ALG II oder keinen Leistungsanspruch hat.

Hat jemand Anspruch auf ALG I oder bekommt er keine Leistungen der Arbeitsagentur, können Zuschüsse an Arbeitgeber oder Leistungen zur beruflichen Eingliederung an den behinderten Menschen gezahlt werden. Leistungen zur beruflichen Eingliederung erhalten auch Empfängerinnen und Empfänger von ALG II.

Teil dieser Leistungen sind die Hilfsmittel, die am Arbeitsplatz benötigt werden. Das kann ein Bildschirmlesegerät für Sehbehinderte, ein höhenverstellbarer Schreibtisch für Körperbehinderte oder ein Telefon mit einer Zusatzeinrichtung für Hörbehinderte sein.