Versorgung und Kostenträger
Unser Anspruch ist es, Ihnen die Freude am Lesen zurückzugeben. So gewinnen Sie mehr Mobilität, Selbständigkeit und Lebensfreude. Deshalb ist die Beratung das Herzstück unserer Versorgung. Sie entscheiden, wo diese stattfindet: Bei Ihnen zu Hause, in einem unserer sechs Beratungsstellen, an Ihrem Arbeitsplatz oder in einer Low Vision-Fachberatung beim Augenarzt oder Augenoptiker.
Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zur Versorgung im privaten Bereich sowie zur Versorgung in Schule, Ausbildung und Beruf. Hier finden Sie jeweils auch relevante Informationen zum Thema Kostenübernahme.
Unter "Wo Sie Hilfe finden", haben wir nützliche Kontaktadressen von Sehbehinderten-Organisationen sowie interessanten Webseiten rund um das Thema Wieder-lesen-können für Sie zusammengestellt.
Die Interaktion aller Beteiligten ist erfolgsentscheidend
Es ist wichtig zu wissen, dass an Ihrer Low Vision-Versorgung häufig mehrere Akteure beteiligt sind. Eine gute Kommunikation und Interaktion zwischen den einzelnen Partnern ist ein entscheidender Erfolgsfaktor auf dem Weg zu Ihrer idealen Hilfsmittelversorgung. Die Akteure sind:
- Sie selbst: Sie haben eine Sehschwäche und wünschen sich Unterstützung beim Wieder-Lesen-Können. Sie selbst kennen Ihre Lesewünsche und -bedürfnisse am besten.
- Augenarzt, Augenklinik: Der Augenarzt stellt die Diagnose und erstellt die Verordnung für vergrößernde Sehhilfen (Verordnung 8a).
- Augenoptiker: Spezialisierte Low Vision-Augenoptiker beraten Sie – ggf. in Kooperation mit einem Reinecker Vision-Berater - kompetent zu allen Fragen rund ums Wieder-Lesen-Können.
- Reinecker Vision: Unsere Low Vision-Berater und Fachberater für Schule und Beruf beraten Sie kompetent zu allen Fragen rund ums Wieder-Lesen-Können, sei es bei Ihnen zu Hause, im Unternehmen, in einem unserer sechs deutschlandweiten Beratungsstellen oder in einer Low Vision-Fachberatung z.B. beim Augenoptiker.
- Kostenträger: Je nachdem ob Sie eine private oder eine berufliche Versorgung benötigen, sind unterschiedliche Kostenträger zuständig (z.B. Krankenkasse oder Agentur für Arbeit).
- Vereine, Verbände, Organisationen: Sehbehinderten- und Blindenorganisationen sind kompetente Anlaufstellen für Fragen rund um das Thema Sehbehinderung.